Anbieter:
Niesmann-Pflug ZEMA GbR, vertreten durch die Gesellschafter: Philippe Simon Pflug, Daniel Niesmann
Hardenburgweg 19, 76187 Karlsruhe, Deutschland
Verordnung: Verordnung (EU) 2021/784 (Terrorist Content Online, TCO-VO)
Diese Seite informiert über die Meldemöglichkeit für terroristische Inhalte gemäß der Verordnung (EU) 2021/784.
Als terroristische Inhalte gelten Materialien, die eine terroristische Straftat im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/541 darstellen oder verbreiten, insbesondere wenn sie:
Die Beurteilung erfolgt im Einklang mit dem anwendbaren Recht der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland.
Sie können elizon Inhalte melden, die Sie als terroristisch einstufen und die über unsere Dienste zugänglich sind.
Online-Meldung: Fall eröffnen – TCO-Meldung
E-Mail: hello@zema.gg
Bitte geben Sie eine möglichst genaue Beschreibung des Inhalts, die Fundstelle (URL, IP, Domain) sowie Ihre Kontaktdaten an. Nach Eingang erhalten Sie eine Vorgangsnummer. Den Bearbeitungsstand prüfen Sie unter Vorgang prüfen.
elizon prüft eingegangene TCO-Meldungen unverzüglich. Bestätigt sich der Verdacht eines terroristischen Inhalts, werden geeignete Maßnahmen ergriffen, einschließlich der Entfernung oder Sperrung des Inhalts und – soweit erforderlich – der Meldung an zuständige Behörden.
Sofern elizon Inhalte entfernt oder Zugänge sperrt, informieren wir betroffene Nutzer über die Maßnahme und die Gründe, soweit gesetzlich vorgesehen.
Betroffene Nutzer können innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung der Maßnahme Beschwerde bei elizon einlegen. elizon entscheidet über die Beschwerde unverzüglich und teilt das Ergebnis mit.
Darüber hinaus können Sie Beschwerde beim Bundeskriminalamt (BKA) einlegen. Die Beschwerde muss innerhalb von 72 Stunden nach Mitteilung der Maßnahme durch elizon beim BKA eingehen, sofern die TCO-VO dies vorsieht.
Für TCO-Meldungen und Rückfragen:
E-Mail: hello@zema.gg
Stand: Juli 2026. elizon passt diese Informationen bei Bedarf an.